Hole In One-Versicherung Bedingungen

1. Spiel:
1.1. Der Versicherungsnehmer (K. Nadizar/ Golfversicherung) verspricht jenem Teilnehmer einen Preis, dem es unter den nachfolgenden Bedingungen gelingt, während einer kompletten Golfrunde mit nur einem Schlag vom Abschlag (Tee) in das vorher definierte Loch zu treffen.
2. Technische Ausrüstung/Daten:
2.1. Das verwendete Material und die Ausrüstungen müssen den Vorschriften der International Professional oder Amateur Golfer’s Association entsprechen.
2.2. Das Grün (Green) an dem verwendeten Loch darf weder besonders präpariert noch gegenüber den gewöhnlichen Spielverhältnissen verändert sein.
3. Spielablauf:
3.1. Jeder berechtigte Teilnehmer (Amateur, kein Pro) darf zu dem in der Polizze/ Rechnung genannten Turnier versuchen, ein „Hole-in-one“ an dem in der Polizze/ Rechnung definierten Loch zu schlagen.
3.2. Es ist nur ein Schlag erlaubt. Übungsschläge (Mulligans) sind nicht gestattet.
3.3. Die Distanz zwischen Abschlagpunkt und dem Loch entspricht der vom Golfverband festgelegten Entfernung.
3.4. Das Turnier muss nach den offiziellen Golfregeln des R&A Rules Limited, den Vorgaben- und Spielbestimmungen des jeweiligen Verbandes, den Wettbewerbsbestimmungen sowie den Platzregeln des ausrichtenden Golfclubs ausgetragen werden.
4. Obliegenheiten
4.1 der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, den Abschluss der Versicherung geheim zu haltern.
4.2. Der Spieler, dem ein „Hole-in-One“ gelingt, hat seine Scorecard von seinem Mitspieler sowie von der Aufsichtsperson des Turniers unterfertigen zu lassen und dem Versicherungsnehmer als PDF zur Verfügung zu stellen. Dieser wickelt dann alles Weitere mit der Versicherungsgesellschaft (Donau Vienna Insurance Group oder Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft) ab. Die Unterlagen müssen auf Verlangen der Versicherungsgesellschaft im Original vorgelegt werden.
5. Versicherungsfall
5.1. Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn beim in der Versicherungspolizze/ auf der Rechnung genannten Golfturnier, am definierten Loch das ausgepriesene „Hole-in-one“, unter der Einhaltung der o.a. Bedingungen, erzielt wurde.
5.2. Der Preis wird nur einmal ausgespielt. Erzielen mehrere Spieler am definierten Loch ein „Hole in one“, so entscheidet das Los.
Wien, im Jahr 2024
in Kooperation mit dem Headquarter
Golf.Versicherung | Klaus Nadizar | Pokornygasse 17/2 | A 1190 Wien | www.golf.versicherung
Adresse Deutschland | THE HOLE IN ONE CLUB GmbH | Karlstraße 11 | D 64653 Lorsch