Allgemeine Geschäftsbedingungen der „THE HOLE IN ONE CLUB GmbH“
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Gesellschaft und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB).
§2 Mitgliedschaft
Jede natürliche Person –ausgenommen Golfprofessionals- ab 18 Jahren ist berechtigt, für sich oder einen Dritten eine Mitgliedschaft im THE HOLE IN ONE CLUB abzuschließen.
Es können zwei unterschiedliche Mitgliedschaften erworben werden:
- Birdie Member für 49 € einschließlich Umsatzsteuer
- Eagle Member für 79 € einschließlich Umsatzsteuer
Ein Mitglied hat einen Anspruch auf Zahlung eines Gewinnes in der vertraglich vereinbarten Höhe, wenn er bei einem offiziellen Turnier in Deutschland oder Österreich bei einem Par 3 ein HOLE IN ONE erzielt und die nachgenannten Voraussetzungen vorliegen.
Das Turnier muss offiziell angemeldet sein und unter den Spielbedingungen des Deutschen Golfverbandes oder des Österreichischen Golfverbandes stattfinden. Es gelten Turniere jeder Spielform.
Die Mindestlänge des Par 3 beträgt für Herren 100 Meter und für Damen 80 Meter.
Das Golfloch muss so „gestochen“ sein, dass der Golfball nicht automatisch (trichterförmig) in das Loch rollen kann.
Der Flight muss aus mindestens drei Spielern bestehen.
Der Ball, mit dem das HOLE IN ONE erzielt ist, muss der erstgespielte Ball sein.
Das HOLE IN ONE muss auf der Scorekarte vom veranstaltenden Golfclub bestätigt werden.
Die Scorekarte muss der Gesellschaft per upload auf www.the-hio-club.com oder E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
§3 Beginn, Ende und Verlängerung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Anmeldung und Zahlung des Beitrags. Sie gilt für ein Jahr und kann mit einer Frist von einem Monat vor Beendigung gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, verlängert sie sich jeweils für ein Jahr.